AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Geltungsbereich

 

§ 1 Geltungsbereich

 

(1)
Unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Der Besteller erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen mit ihrer Geltung auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen einverstanden.

(2)
Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich schriftlich zu.


(3)
Nebenabreden, Änderungen, Abweichungen oder Ausschluss von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung unsererseits.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1)
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.


(2)
Bitte geben Sie eine verbindliche Bestellung ab, wenn Sie den Online-Bestellprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben durchlaufen haben und im letzten Bestellschritt den Button „Bestellung absenden“ anklicken. Nachdem Sie die Bestellung abgeschickt haben, senden wir Ihnen eine E-Mail, die den Empfang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihrer Bestellung dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist.


(3)
Der Vertrag kommt erst durch Lieferung oder durch eine zweite Email als Auftragsbestätigung zustande. Wir sind berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen.

 

§ 3 Preise und Zahlung

(1)
Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Werk. Die Umsatzsteuer wird in der am Tag der Leistung (bei Anzahlungen: am Tag der Zahlung) jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.


(2)
Für die Berechnung sind die von uns ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Mengen maßgebend, wenn der Besteller nicht unverzüglich widerspricht.


(3)
Die Preise enthalten keine Zölle oder sonstige Importabgaben; sie sind vom Besteller zu tragen. Hat der Lieferer ausnahmsweise diese Kosten zu festen Sätzen übernommen, so gehen etwaige Erhöhungen, z.B. durch Gesetzesänderungen, zu Lasten des Bestellers.


(4)
Den bestätigten Preisen liegen die zum Zeitpunkt der Bestellungsannahme gültigen Preise zugrunde. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen eintreten. Der Besteller ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.


(5)
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Auftragsbestätigung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Ein Skontoabzug auf neue Rechnungen ist ausgeschlossen, soweit ältere fällige Rechnungen noch nicht bezahlt sind.


(6)
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis bis zum - konkretes Datum – zahlbar.


(7)
Wechsel werden nur nach Vereinbarung und lediglich erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers.


(8)
Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder erhalten wir über seine Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage eine unbefriedigende Auskunft, so können wir, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, sofortige Zahlung verlangen und bezüglich laufender Aufträge die Weiterarbeit einstellen, es sei denn der Besteller leistet eine Vorauszahlung oder stellt eine Sicherheit.


Kommt der Besteller in Zahlungsverzug sind wir weiterhin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens.

(9)
Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sofern sich der Besteller mit zwei Raten ganz oder teilweise in Verzug befindet.


(10)
Zur Absicherung des Kreditrisikos müssen wir uns entsprechend der jeweiligen Bonität vorbehalten, die von Ihnen erbetene Lieferung nur gegen Rechnung bei Lieferung durchzuführen. In diesem Fall können Sie dies akzeptieren oder von der Bestellung zurücktreten. Wir bieten Ihnen folgende Zahlungsarten an:

  • Per Vorkasse
  • Per Rechnung (für Gewerbetreibende unter Vorbehalt)
  • Per Nachnahme

Zahlungsarten im Onlineshop sind:

  • Per Vorkasse
  • Per Rechnung (für Gewerbetreibende unter Vorbehalt)
  • Per Nachnahme.

Bei einem Nettoauftragswert ab 25.000,00 Euro sind wir berechtigt, Vorauszahlungen bzw. Abschlagszahlungen entsprechend schon erbrachter Teilleistungen zu verlangen. Werden uns erteilte Aufträge aus irgendwelchen, von uns nicht zu vertretenden Gründen sistiert oder storniert, sind die im Fertigungsumlauf befindlichen Teile vom Besteller ungeachtet dessen zu zahlen.

(11)

Bei einem Nettoauftragswert ab 10.000,00 Euro, behalten wir es uns vor, unsere im Shop angegebene Versandkostenpauschale, entsprechend der tatsächlichen Versandkosten anzupassen.

 

§ 4 Zurückbehaltungsrechte

(1)
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Zudem besteht es nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

§ 5 Lieferung und Leistung

(1)
Wenn nichts ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung ab unserem Werk oder Auslieferungslager, innerhalb Deutschlands (Festland) bis Bordsteinkante.


(2)
Bei Auftragsfertigung behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestätigten Liefermenge vor.


(3)
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden wir entstehende Lagerkosten dem Besteller berechnen. Nach Inverzugsetzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist sind wir berechtigt, die Waren auf Gefahr und Kosten des Bestellers anderweitig einzulagern und/oder dem Besteller zur Verfügung zu stellen.


(4)
Dem Besteller zumutbare Teilleistungen und Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sind zulässig.


(5)
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.


(6)
Wir haften im Fall des von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes


(7)
Erfolgt die Lieferung in Leihbehältern, so sind diese innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Ware restentleert und frachtfrei zurückzusenden. Verlust oder Beschädigung von Leihbehältern gehen zu Lasten des Bestellers. Leihverpackungen, die lediglich für den Versand der Ware bestimmt sind, dürfen nicht anderen Zwecken oder zur Aufnahme anderer Produkte dienen. Beschriftungen dürfen nicht entfernt werden.

(8)
Einwegverpackungen werden nicht von uns zurückgenommen, stattdessen nennen wir dem Besteller einen Dritten, der die Verpackungen entsprechend der Verpackungsverordnung einem Recycling zuführt.


(9)
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

 

§ 6 Gefahrübergang bei Versendung

(1)
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.


(2)
Wir haben das Recht, Lieferungen auf Kosten des Bestellers gegen die üblichen Transportrisiken zu versichern.


(3)
Unsere Angebote im Online-Shop sind freibleibend. Sie gelten ausschließlich für gleichlautende Bestellungen und Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Gleichlautende Bestellungen mit Lieferungen außerhalb Deutschlands erfolgen nur auf Anfrage.


Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach unserem Ermessen.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1)
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.


Sofern wir mit dem Besteller Bezahlung aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbart haben, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Besteller, einschließlich aller Eventualverbindlichkeiten, z.B. unserer etwaigen Ausstellungshaftung, und erlischt nicht durch die Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns. Hierbei gelten sämtliche Ansprüche als einheitlicher Geschäftsabschluss.

(2)
Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.


(3)
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.


(4)
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.


(5)
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

(1)
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.


Diese sind innerhalb von 8 Tagen nach deren Erhalt schriftlich zu rügen.

(2)
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.


Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

(3)
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.


(4)
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.


(5)
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.


(6)
Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.


(7)
Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

 

§ 10 Umtausch- Warenrückgabe

(1)
Stimmen wir einem Umtauschverlangen bzw. einer Warenrückgabe des Bestellers zu, ohne dass wir dazu rechtlich verpflichtet sind, trägt der Besteller die daraus entstehenden Kosten. Voraussetzung für einen Umtausch bzw. eine Warenrückgabe ist, dass der Besteller die Ware auf sein Risiko zurücksendet und dass sie bei Ankunft in einwandfreiem Zustand ist. Bei Sonderanfertigungen ist ein Umtausch bzw. eine Warenrückgabe ausgeschlossen. Für vereinbarte Warenrückgaben erteilen wir eine Gutschrift unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Bruttowarenwertes, mindestens jedoch in Höhe von 30,00 Euro.


(2)
Bei Produkten mit Sonderfarben z.B. nach RAL-Farbe Variante 4 / Variante 3, Sondermaßen jeglicher Art oder personenspezifische Teile wie z.B. Hausnummerschilder mit Namen oder Feuerkörbe mit Namen und/oder Logo's  ist eine Rückgabe ausgeschlossen

 

§ 11 Sonstiges

(1)
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


(2)
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 36466 Dermbach unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Hat der Vertragspartner keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, ist unser Geschäftssitz der Gerichtsstand.


(3)
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.


(4)
Wir weisen darauf hin, dass die Daten aus unserer Geschäftsverbindung elektronisch gespeichert werden.


(5)
Wir behalten uns technische und maßliche Änderungen vor.

 

§ 12 Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Unsere E-Mail Adresse lautet: info@metalltechnik-dermbach.de

 

§ 13 Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.